Das Europäische Solidaritätskorps

Das Europäische Solidaritätskorps

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https://www.solidaritaetskorps.de/

Solidarität ist einer der Grundwerte der Europäischen Union. Das Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die gestalten, lernen und etwas für die Gemeinschaft bewegen möchten, eine inspirierende Aufgabe. Mit Ihrer Organisation können Sie Jugendliche dabei aktiv unterstützen und sich für ein solidarisches Europa engagieren.

JUGEND für Europa ist die Nationale Agentur für das ESK in Deutschland und fördert Ihre Projekte. Gemeinsam mit dem A mt für Wirtschaftsförderung, A rbeitsmarkt und grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Saarbrücken, dem Europe Direct Saarbrücken und den Jungen Europäischen Föderalisten Saarland wollen wir Ihnen das Europäische Solidaritätskorps mit all seinen Zielen, Möglichkeiten und Angeboten vorstellen.

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) ist ein Freiwilligendienst, der von der EU-Kommission eingerichtet wurde. Im Rahmen des Dienstes sollen 18- bis 30-Jährige bei Notlagen in Europa und bei Freiwilligen- und Beschäftigungsprojekten helfen.

Das Europäische Solidaritätskorps soll beispielsweise bei Großschadenslagen wie Erdbeben in europäischen Ländern helfen. Auch für längerfristige Projekte in der Flüchtlingshilfe oder im Umweltschutz sollen die Teilnehmer eingesetzt werden.

Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und vom Solidaritätsgedanken geleitete Einrichtungen, müssen die Voraussetzungen als Aufnahmeorganisation erfüllen und sich der Charta des Europäischen Solidaritätskorps verpflichten.

Teilnehmer an Freiwilligenprojekten leisten eine unbezahlte Freiwilligentätigkeit in Vollzeit und der Europäische Solidaritätskorps baut hier auf den seit 1996 bestehenden Europäischen Freiwilligendienst (EFD) (EU-Programms Erasmus+ Jugend in Aktion) sowie anderen EU-Förderprogrammen auf. In der Regel erhält der Teilnehmer eine Verpflegung, die Reisekosten, eine Versicherung und ein Taschengeld.

Teilnehmer in Beschäftigungsprojekten erhalten einen Arbeitsplatz mit einem Arbeitsvertrag und einen Lohn im Einklang mit den örtlichen gesetzlichen und tariflichen Verhältnissen ebenso bei einem Ausbildungsplatz mit einem Ausbildungsvertrag sowie bei einem Pratikumsplatz mit einem Beschäftigungs- bzw. Praktikumsvertrag und ergänzend einen Unterhaltsbeitrag.