20.06.18 13:02
Die vor sechs Jahren eingeführte Europäische Bürgerinitiative (EBI) wird nutzerfreundlicher, unbürokratischer und jünger. Der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments (AFCO) hat am Mittwoch, den 20. Juni, eine Reform beschlossen, durch die das Instrument von bürokratischen Hürden befreit wird.
„Seit der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative haben mehr als acht Millionen Menschen eine Europäische Bürgerinitiative unterstützt. Das zeigt, wie stark in der Europäischen Union der Bedarf nach mehr grenzüberschreitender Bürgerbeteiligung ist“, sagt der saarländische SPD-Europaabgeordnete Jo LEINEN, Sprecher für Verfassungsfragen der europäischen Sozialdemokraten (S&D).
„Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit Begeisterung aufgenommen. Von 48 eingereichten Bürgerinitiativen konnten aber nur vier die erforderliche Anzahl von mindestens einer Million Unterschriften sammeln. Mehr als ein Drittel der Initiativen wurden erst gar nicht registriert. Wenn bürgerliches Engagement an Bürokratie scheitert, führt das zu Frustration und verkehrt den Mehrwehrt dieser Innovation ins Gegenteil. Es war deshalb höchste Zeit, nachzubessern. Die Europäische Union braucht diese direkte Verbindung zu ihren Bürgerinnen und Bürgern“, so LEINEN.
Der Verfassungsausschuss bestätigte eine der wichtigsten sozialdemokratischen Forderungen: die Senkung des Mindestalters für die Beteiligung an einer EBI auf 16 Jahre. „Das Brexit-Fiasko hat deutlich gemacht, dass die jungen Menschen eine stärkere Stimme bekommen müssen. Es ist ihre Zukunft und ihr Europa. Die Jugend will sich an der Gestaltung des europäischen Projekts beteiligen und sollte die Gelegenheit haben, Impulse zu setzen“ sagt Jo LEINEN.
In Zukunft soll die Kommission die Organisatoren unterstützen, indem sie fachliche und rechtliche Hilfe bereitstellt und eine Kooperationsplattform zum Austausch von Erfahrungen einrichtet. Registrierte Initiativen sollen kostenfrei in alle 23 EU-Amtssprachen übersetzt werden, um den grenzüberschreitenden Charakter des Instruments zu gewährleisten. Künftig können außerdem auch Teile einer Europäischen Bürgerinitiative zugelassen werden. Bei formalen Fehlern fällt somit nicht gleich die gesamte Initiative durch. Die Initiatoren können zudem selbst festlegen, wann die zwölfmonatige Frist zur Sammlung der Unterschriften beginnt. Damit wird gewährleistet, dass wertvolle Zeit nicht schon verloren geht, wenn die Organisatoren noch nicht bereit sind. Nach dem Willen des Verfassungsausschusses sollen Europäerinnen und Europäer Initiativen in allen EU-Mitgliedstaaten und nicht nur in ihrem Wohnsitzland unterstützen können.