10.07.18 12:32
Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments für Umweltfragen und für Energie haben am Dienstag, 10. Juli 2018, grünes Licht für drei neue energiepolitische Gesetze gegeben. Bis 2030 soll 32 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen, so sieht es die Richtlinie über die Förderung Erneuerbarer Energien vor. Laut Energieeffizienz-Richtlinie soll außerdem der Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 32,5 Prozent sinken. Die sogenannte Governance-Verordnung stellt neue Regeln auf, um die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zu überprüfen und den Plan für die langfristige Reduktion von Treibhausgasen in der EU einzuhalten.
„Das Parlament hat sich mit der Forderung nach mehr sauberer Energie in ganz Europa durchgesetzt. Das wird der Entwicklung von erneuerbaren Energien Auftrieb verleihen“, kommentiert SPD-Klimaexperte Jo LEINEN, der für die sozialdemokratische Fraktion im Umweltausschuss für die Richtlinie verantwortlich ist. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament Martina WERNER, die im Energieausschuss die Richtlinie verfolgt, begrüßt das verbindliche 32-Prozent-Ziel. „Bis 2023 ist außerdem vorgesehen, das Ziel weiter nach oben zu korrigieren“, betont Martina WERNER. „So können wir bis 2030 einen hohen Anteil erneuerbarer Energien in der EU gewährleisten“. Das Parlament habe außerdem mehr Rechte für die Eigenversorgung durch Anlagen mit Erneuerbaren erkämpft. „Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende kann den Erneuerbaren-Ausbau voranbringen“, sagt Jo LEINEN.
Zusätzlich zum europaweiten Einsparungsziel von 32,5 Prozent bis 2030 sieht die Energieeffizienz-Richtlinie vor, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten, ein jährliches Effizienzziel von 0,8 Prozent zu erreichen. Dazu schreibt die Richtlinie erstmals bindende Vorgaben zur Energiearmut ins Unionsrecht. „Das ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokratie“, betont die Energieexpertin Martina WERNER.
Die Governance-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres nationale Klima- und Energiepläne vorzulegen und bis 2019 langfristige Strategien für den Abbau von Klimagasen zu entwickeln. „Die neue Energiegesetzgebung ist eine notwendige Antwort der EU auf das Pariser Klimaabkommen“, so Jo LEINEN.
Die drei Gesetze sind zentrale Elemente des EU-Energiepakets, das die EU-Kommission im November 2016 vorgelegt hatte. Im Juni 2018 hatten sich Parlament und Mitgliedstaaten auf den Inhalt der Texte geeinigt. Das Plenum des Europäischen Parlamentes muss sie noch formal verabschieden, eine Abstimmung ist für Herbst 2018 geplant. Mit Abschluss der Verhandlungen sind weite Teile des Energiepakets noch unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen worden. „Jetzt können wir uns mit der österreichischen Ratspräsidentschaft voll und ganz der Gestaltung des europäischen Strommarkts widmen“, sagt die Energiepolitikerin Martina WERNER, die für die Fraktion der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament an den Verhandlungen zu den noch ausstehenden Gesetzesvorschlägen zum Strommarktdesign teilnehmen wird.