10.12.18 18:40
„Das Urteil zur einseitigen Widerrufbarkeit von Artikel 50 des EU-Vertrags könnte in Zukunft noch zu großen Schwierigkeiten führen. Durch das einseitige Rücktrittsrecht wird der austretende Mitgliedstaat zum Herren über das Verfahren. Er allein entscheidet, wann der Austrittsprozess startet und ob und wann er abgebrochen wird“, zeigt sich der SPD-Europaabgeordnete Jo LEINEN, Sprecher der europäischen Sozialdemokraten im Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments, besorgt über die möglichen Folgen des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das oberste EU-Gericht hatte entschieden, dass ein austretender Mitgliedstaat innerhalb der zweijährigen Frist für Verhandlungen die Mitteilung zum Austritt ohne die Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten zurückziehen kann.
„Einzelne Mitgliedstaaten könnten in schwierigen Verhandlungen mit dem EU-Austritt drohen, um sich durchzusetzen oder sogar Sonderrechte zu erpressen. Das Brexit-Verfahren darf kein Präzedenzfall werden, der andere Mitgliedstaaten verleitet, den Austritt zu erklären, um sich den Verbleib in der Union dann teuer mit Privilegien bezahlen zu lassen“, sagt LEINEN.