24.01.18 13:47
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes stimmt am Mittwoch, 24. Januar 2018, über die Trilogergebnisse zu zwei zentralen EU-Klimaschutzgesetzen ab – eine Verordnung zur Wald- und Landnutzung sowie eine zur Lastenverteilung. Insbesondere letztere ist in den Verhandlungen zwischen den Institutionen jedoch ausgehöhlt worden, kritisiert SPD-Klimaexperte Jo LEINEN. Die Lastenverteilung ist neben dem EU-Emissionshandel (ETS) das zentrale Instrument der EU, um Treibhausgasemissionen in den Nicht-ETS-Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 zu reduzieren. „Das vorliegende Ergebnis trägt nicht dazu bei, dass wir die Klimaziele für 2030 erreichen. Das Pariser Abkommen ist erst seit gut einem Jahr in Kraft und die EU-Mitgliedstaaten verdrängen offenbar jetzt schon ihre Verantwortung.“
Der Rat hat in den Verhandlungen durchgesetzt, mit den CO2-Reduktionen später zu beginnen und EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Zielerreichung einzuräumen. Auf diese Weise bestehe jedoch die Gefahr, dass bis 2030 knapp 400 Millionen Tonnen CO2 mehr ausgestoßen werden als es nach dem Entwurf des Parlaments der Fall wäre, so Jo LEINEN: „Die Sozialdemokraten werden den Mitgliedstaaten einen Denkzettel verpassen. Es kommt nicht in Frage, einem derart verwässerten Klimaschutzgesetz zuzustimmen.“
Die zweite Verordnung, die zur Abstimmung steht, hat das Ziel, die Wald- und Landnutzung in die Klimabilanz der EU-Mitgliedstaaten einzubeziehen. Rund 42 Prozent der Fläche in der EU ist von Wäldern bedeckt, die jährlich etwa 10 Prozent der Treibhausgasemissionen aufnehmen. Hier hat das Verhandlungsergebnis einige Verbesserungen gebracht, so Jo LEINEN. Dies sei ein Lichtblick. „Wir dürfen unsere Anstrengungen nicht auf die Wälder abwälzen. Weniger Klimagase im Verkehr und der Landwirtschaft müssen mit einer klugen Forstpolitik Hand in Hand gehen.“
Am 20. Juli 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verteilung der Klimaschutzanstrengungen zwischen den Mitgliedstaaten bis 2030 sowie über die Wald- und Landnutzung vorgelegt. Im Dezember 2017 einigten sich Unterhändler des Parlamentes, des Rates und der Kommission in den Trilogen jeweils auf einen gemeinsamen Text für die beiden Verordnungen. Nach der Abstimmung im Umweltausschuss müssen noch das Plenum des Europäischen Parlamentes und die Mitgliedstaaten die Verordnungen verabschieden.
Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 45842 und Angelika Pentsi +32 473 930060 (Pressesprecherin)